Das Montieren von Nachtsichtvorsatzgeräten auf Zielfernrohre/Schusswaffen ist in Deutschland ohne Ausnahmegenehmigung des BKA verboten.
Das Kaufen und Besitzen eines Nachtsichtvorsatzgerätes hingegen ist erlaubt - auch die Montage zur Beobachtung auf ein Spektiv ist erlaubt.
Bitte beachten Sie auch bei der Auslandsjagd die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften!