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Das Montieren von Nachtsichtvorsatzgeräten auf Zielfernrohre/Schusswaffen ist in Deutschland ohne Ausnahmegenehmigung des BKA verboten.

Das Kaufen und Besitzen eines Nachtsichtvorsatzgerätes hingegen ist erlaubt - auch die Montage zur Beobachtung auf ein Spektiv ist erlaubt.

Bitte beachten Sie auch bei der Auslandsjagd die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften!